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18. Dezember 2020

Maskenpflicht bleibt, Ausnahmen für Radfahrer

Allgemeinverfügung geringfügig geändert.

Mit dem Lockdown hat sich noch einmal die Allgemeinverfügung der Stadt zum Tragen von Alltagsmasken geändert. Es bleibt bei der Maskenpflicht im unmittelbaren Innenstadtbereich, aber Menschen auf dem Rad sind in folgenden Bereichen von dieser Verpflichtung ausgenommen: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Anpassung der Verordnung ist einerseits den geringeren Frequenzen geschuldet, die sich durch die Schließung von Geschäften ergeben. Sie ist aber auch Ergebnis des Gesprächs zwischen Bürgermeister Norbert Morkes und Vertretern des ADFC, die die Ausweitung der „Maskenpflicht“ auf den Radverkehr in der Innenstadt kritisiert hatten. Morkes war auf den ADFC zugegangen und hatte zusammen mit Thomas Habig, Leiter des Fachbereichs Ordnung, zum Videogespräch eingeladen. Dabei wurden die Argumente für und gegen eine Maskenpflicht auf dem Fahrrad ausgetauscht. „Ich denke, wir haben jetzt eine Lösung gefunden, die allen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen gerecht wird,“ fasst der Bürgermeister das Ergebnis zusammen.
Die ganze Verordnung finden Sie hier.