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Corona-Update für die Stadt Gütersloh vom 18.3.2020

18.03.2020

Aktualisierte Verfügung - Spiel- und Bolzplätze - Kinderbretreuung.

Mit entsprechenden Hinweisschildern wird auf das Betretungsverbot von Spiel- und Bolzplätzen hingewiesen.
Mit entsprechenden Hinweisschildern wird auf das Betretungsverbot von Spiel- und Bolzplätzen hingewiesen.

Auf rund 150 Spiel- und Bolzplätzen sowie auf rund 26 Sport- und Freizeitanlagen in Gütersloh gilt seit heute ein Betretungsverbot – entsprechend dem Erlass des Landes NRW und der daraus abgeleiteten Verfügung der Stadt Gütersloh. Mit entsprechenden Hinweisschildern wird auf das Verbot an allen Einrichtungen hingewiesen (siehe Bild). Die Einhaltung des Verbots wird von Mitarbeitenden des Ordnungsamtes im Rahmen der Möglichkeiten kontrolliert.

Das gilt auch für die Schließung von Geschäften und Einrichtungen im Sinne des Erlasses. Vor Ort aber auch telefonisch und über Mail werden zudem Gespräche geführt und Fragen beantwortet, denn für alle Beteiligten und Betroffenen – so auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung – ist dies eine außergewöhnliche Situation, in der die Menschen, so die allgemeine Wahrnehmung, aber auch Verständnis für den Ernst der Lage zeigen.

Aus dem Bereich der Schulen und der Kindertageseinrichtungen gibt es die Rückmeldungen, dass die Notfallbetreuung gut funktioniert. Besonders im Bereich des offenen Ganztags bitten die Träger allerdings die Eltern um einen telefonischen Hinweis, falls bereits angemeldete Kinder doch nicht zur Betreuung gebracht werden. Das erleichtert die Personalplanung, die auf unbedingt nötige Mitarbeitende reduziert werden soll.