31. Januar 2020
Neue Förderangebote für Haussanierung und Heizungsanlagen
Energieberatung am 6. Februar – Anmeldung beim Fachbereich Umweltschutz
Seit Anfang 2020 gibt es neue Förderangebote für Sanierungsmaßnahmen und die Umstellung von Heizungsanlagen. Die Förderungen erfolgen zum Teil über Steuervorteile, zum Teil als prozentuale Zuschüsse. Ein Hausbesitzer darf im Fall von Einzelmaßnahmen zwischen einer KfW-Förderung und einer steuerlichen Anrechnung wählen. Die steuerliche Förderung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum.
Durch die zwei Förderwege hat der Erklärungsbedarf zugenommen. Eine Beratung hilft, für die eigenen Vorhaben den richtigen Weg zu finden. Am Donnerstag, 6. Februar 2020, bietet der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh Bürgern und Immobilieneigentümern aus Gütersloh in kostenlosen Gesprächen Beratungen zu den neuen Förderangeboten und allen weiteren Energiethemen an, wie Solarenergie, Heizungsumstellung oder Wärmedämmung. So sind zum Beispiel für Wärmedämmungen 20 % der Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro absetzbar, das heißt 40.000 Euro. Die Umstellung von Öl-Heizungsanlagen wird mit bis zu 45 % gefördert, aber nur wenn die neue Heizung vollständig mit Umweltwärme über eine Wärmepumpe oder erneuerbare Energien wie Holzpellets betrieben wird. Die Umstellung auf Erdgas wird ebenfalls gefördert, und nur für sogenannte hybride Anlagen, das heißt der Erdgaskessel arbeitet zum Beispiel im Verbund mit einer Grundlast-Wärmepumpe.
Die nächsten Energieberatungen finden am Donnerstag, 6. Februar, in der Zeit von 14 bis 20 Uhr im Fachbereich Umweltschutz, Friedrich-Ebert-Straße 54 (Rathaus III, Eingang Ecke Eickhoffstraße), statt. Für die kostenlosen, halbstündigen Beratungsgespräche ist eine telefonische Anmeldung bei Energieberater Bernd Ellger, Telefon 0163/8184270, erforderlich.