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Infoblatt für Reiserückkehrer und Arbeitgeber

23.07.2020

Handlungsempfehlungen für Firmen.

Berufspendler können sich nicht in den Testzentren testen lassen, so der Krisenstab des Kreis Gütersloh.

Die Feriensaison hat Halbzeit und die ersten Reisenden sind bereits aus ihrem Urlaub zurück in der Heimat. Um eine reisebedingte Coronainfektion und eine weitere Ausbreitung im privaten sowie im beruflichen Umfeld zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Gütersloh allen Reisenden als auch deren Arbeitgebern, sich über das jeweilige Reiseziel zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Gemeinsam mit der pro Wirtschaft Gütersloh hat der Kreis ein Infoblatt rund um Risikogebiete, Coronatestungen und entsprechenden Kontaktnummern für Arbeitgeber herausgegeben.

In Nordrhein-Westfalen gilt für Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaschutzverordnung. Demnach müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die keinen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können, sofort in Quarantäne begeben und beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die reisebedingte Quarantäne hat arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen, denn dann müssen zunächst Überstunden und Urlaubstage abgefeiert werden. Wenn die aufgebraucht sind, könnten Arbeitnehmer in den unbezahlten Urlaub geschickt werden.

Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, sollten sich sowohl Reisende als auch Arbeitgeber stets über die aktuellen Situationen der Reiseziele informieren. Die Einstufung in Risikogebiete kann sich ständig ändern.

Für Unternehmen, die ihre Reiserückkehrer testen lassen möchten, bietet es sich an, den betriebsärztlichen Dienst einzubinden oder ein Institut zur Testung zu beauftragen. Unter der Servicehotline der pro Wirtschaft GT können sich Arbeitgeber beraten lassen. Sie ist werktags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 851409 oder 05241 851023 erreichbar.

Das Infoblatt liefert weiterführende Informationen sowie einen Überblick über entsprechende Kontaktadressen. Es kann direkt hier heruntergeladen werden: