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Kontaktverbot für mehr als zwei Personen

22.03.2020

Hilfe für Krankenhäuser, Rettungsschirm für die Wirtschaft, Kontaktverbot statt Ausgangssperre.

In einer Pressekonferenz des Landes (22.03.2020) hat Ministerpräsident Armin Laschet weitere Maßnahmen des Landes angekündigt: Mehr als zwei Personen sind demnach eine “Gruppe”, alle nicht unmittelbar notwendigen Dienstleistungen mit engem Menschenkontakt (z.B. Friseure) sind untersagt, Restaurants werden komplett geschlossen, Ordnungsdienst und Polizei sollen Handeln gegen die Verbote konsequent ahnden - mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro und Strafverfolgung.

Laschet dankte aber auch der “großen Mehrheit der Menschen”, die sich an die bisher verfügten Einschränkungen halten. Parallel zur Pressekonferenz des Ministerpräsidenten erklärte auch Landrat Sven-Georg Adenauer für den Kreis Gütersloh ein “Verbot von Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen”.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Wortlaut

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Das Verlassen der eigenen Wohnräume und Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkung sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Gruppen feiernder Jugendlicher auf öffentlichen Plätzen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Diese Maßnahmen sollen zunächst eine Geltungsdauer von zwei Wochen haben. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten und sich abstimmen.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.