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Lärmaktionsplan: Anregungen und Lösungsvorschläge zur Lärmminderung einbringen

30.01.2020

Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 25. Februar.

Die Stadt Gütersloh erstellt zurzeit einen Lärmaktionsplan. Grundlage ist das „Gesetz zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie“. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger bis Dienstag, 25. Februar, Lösungsvorschläge zur Lärmminderung formulieren, die dann in die weitere Lärmaktionsplanung eingehen.

Im Lärmaktionsplan werden diejenigen Straßenabschnitte untersucht, die mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet und als Hauptverkehrsstraße klassifiziert sind. Die am höchsten belastete Straße ist die Bundesautobahn A 2. Aber auch Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr gelten als hoch belastet und wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen in einer Lärmkartierung identifiziert.
Für Gütersloh handelt es sich insgesamt um folgende Straßen:

  • BAB 2
  • B 61 und B 513
  • L 757 Friedrich-Ebert Straße und Verler Straße von C-Bertelsmann-Str. bis K 39 Bruder-Konrad-Straße
  • L 782 Brockhäger Straße (Niehorst bis B 61) sowie die Lindenstraße und weiterführend die Neuenkirchener Straße bis in Höhe Bruder-Konrad-Straße (K 39)
  • L 787 (Spexarder Straße)
  • L 788 (Diekstraße bis Feuerbornstraße, C-Bertelsmann-Str. ab Friedrich-Ebert Str. und Abschnitt Windelsbleicher Str. /Stadtgrenze Bielefeld)

Anregungen und Wünsche zur Lärmaktionsplanung nimmt der Fachbereich Stadtplanung per Mail unter Lrmktnsplnnggtrslhd entgegen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich direkt im Rathaus, Berliner Straße 70, Haus I, 9.Etage, im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung über die Inhalte zu informieren.

Ansprechpartner sind: Michael Wewer (05241 - 82-2387) Raum 904, Ralf Meiertoberens (05241 - 82-2386) Raum 905 und Denise Dostoglu (05241 - 82-3502) Raum 904.

Alle untersuchten Bereiche sind auf dem Portal des Landes unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar.