30.01.2020
Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 25. Februar.
Die Stadt Gütersloh erstellt zurzeit einen Lärmaktionsplan. Grundlage ist das „Gesetz zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie“. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger bis Dienstag, 25. Februar, Lösungsvorschläge zur Lärmminderung formulieren, die dann in die weitere Lärmaktionsplanung eingehen.
Im Lärmaktionsplan werden diejenigen Straßenabschnitte untersucht, die mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet und als Hauptverkehrsstraße klassifiziert sind. Die am höchsten belastete Straße ist die Bundesautobahn A 2. Aber auch Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr gelten als hoch belastet und wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen in einer Lärmkartierung identifiziert.
Für Gütersloh handelt es sich insgesamt um folgende Straßen:
Anregungen und Wünsche zur Lärmaktionsplanung nimmt der Fachbereich Stadtplanung per Mail unter Lrmktnsplnnggtrslhd entgegen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich direkt im Rathaus, Berliner Straße 70, Haus I, 9.Etage, im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung über die Inhalte zu informieren.
Ansprechpartner sind: Michael Wewer (05241 - 82-2387) Raum 904, Ralf Meiertoberens (05241 - 82-2386) Raum 905 und Denise Dostoglu (05241 - 82-3502) Raum 904.
Alle untersuchten Bereiche sind auf dem Portal des Landes unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar.
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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