Maskenpflicht auf gesamtem Schulgelände – auch für Passanten
11.08.2020
Teilweise führen öffentliche Fußwege über den Schulhof.
Anlässlich der Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs am morgigen Mittwoch (12.08.2020) weist die Stadt Gütersloh darauf hin, dass die vom Schulministerium vorgegebene Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur für die Personen im Schulgebäude gilt, sondern für das gesamte Schulgelände. An vielen Standorten führen öffentliche Fußwege über die Schulhöfe, beispielsweise an der Grundschule Avenwedde-Bahnhof, an der Grundschule Sundern und am Städtischen Gymnasium. Auf diesen Wegen müssen Passanten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese Maßnahme der Landesregierung ist zunächst bis zum Ende des Monats August befristet.