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Kreis Gütersloh: Neue Allgemeinverfügung in Vorbereitung

22.12.2020

Appell an Religionsgemeinschaften, keine Präsenz-Gottesdienste abzuhalten.

Nachdem es in mehreren Religionsgemeinschaften – zuletzt in Rietberg und Versmold – zu mehr oder weniger großen Coronaausbrüchen gekommen ist, bitten der Kreis Gütersloh und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 13 Kommunen dringend alle Religionsgemeinschaften, über Weihnachten und zunächst bis Januar keine Präsenz-Gottesdienste abzuhalten. „Auch wenn es ausgerechnet an Weihnachten den Christen schwer fällt, nicht in den Gottesdienst zu gehen, muss das in diesem Jahr unbedingt sein“, appelliert Landrat Sven-Georg Adenauer. In den vergangenen Tagen hat der Krisenstab des Kreises Gütersloh diese Thematik ausführlich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen. In Einzelfällen können Kommunen gezielt einzelnen Religionsgemeinschaften in Absprache mit der Staatskanzlei Präsenz-Gottesdienste verbieten. Etwa dann, wenn Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung zu erwarten sind. Um eine kreiseinheitliche Linie zu haben, bereitet der Kreis Gütersloh eine Allgemeinverfügung vor, die weitere Einschränkungen mit sich bringen wird. Die weiterführenden Einschränkungen müssen mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt werden. Die Allgemeinverfügung wird erst nach Weihnachten in Kraft treten.

Vorerst bleibt es kreisweit daher zunächst bei dem Appell. Adenauer: „Es gibt Religionsgemeinschaften, bei denen stehen in normalen Jahren 9 bis 10 Gottesdienste in den nächsten Tagen auf dem Programm. Das sind 9 bis 10 Chancen für das Coronavirus, sich weiter zu verbreiten.“ Ihm sei bewusst, dass der Verzicht auf Präsenzgottesdienste ein herber Verlust sei. Dennoch hoffe er auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.

Nicht zuletzt mit Blick auf die Krankenhauszahlen, sei es dringend erforderlich, die Pandemie soweit wie möglich einzugrenzen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden beziehungsweise die Zeiten der Überlastung zu reduzieren. Am Dienstag mussten 130 Patienten stationär behandelt werden.
In der Krisenstabssitzung am Dienstag diskutierten die Teilnehmer die Inhalte der Allgemeinverfügung. Mögliche Maßnahmen sind weitere Einschränkungen in Kommunen, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten. Dazu können nächtliche Ausgangsbeschränkungen gehören oder eben auch das Verbot von Präsenz-Gottesdiensten. Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, lässt sich vor der Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium noch nicht sagen. Es gibt diverse Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz vorsieht. Das Ministerium wird aller Voraussicht dabei auf Ausgewogenheit achten – also verhindern, dass nur eine Einzelmaßnahme beschlossen wird, die aus Infektionsgründen entweder nicht ausreichend scheint oder wenig erfolgversprechend. Grundsätzlich kann ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen abstimmen, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200 überschritten hat. Das ist im Kreis Gütersloh seit Tagen dauerhaft der Fall.

Zahlreiche Religionsgemeinschaften hatten bereits in den vergangenen Tagen angekündigt, von sich aus alle Präsenz-Gottesdienste abzusagen.