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Kinder-Notbetreuung: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch

25.04.2020

Antragsformulare liegen jetzt vor.

Kinder-Notbetreuung: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch - Antragsformulare liegen jetzt vor (Stand: 25.04.2020)

Ab Montag, 27.04.2020, gilt für Alleinerziehende und ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, das das Land NRW zum 16.03.2020 erlassen hatte. Einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben ab sofort nicht mehr nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Die neue Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW ist den Kommunen am Samstag (25.04.) zugeleitet worden. „Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht“, teilt das NRW-Familienministerium mit.

Wie beantrage ich die Notfallbetreuung für Alleinerziehende?

Berufstätige Alleinerziehende sowie Alleinerziehende, die sich im Zuge einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben Anspruch auf Kinderbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll (unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) organisiert werden kann. Voraussetzungen hierfür sind:

  •  der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule bzw. Hochschule
  •  eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann

Antragstellung:

Die notwendigen Formulare (Bedarfsanmeldung, Bescheinigung) finden Sie hier zum Download.

Die ausgefüllten Formulare senden Sie für die Notfallbetreuung in den Kitas bitte per E-Mail an Kndrbtrnggtrslhd und für die Notfallbetreuung in den Schulen an gs-kndrbtrnggtrslhd.

Eine Rückmeldung seitens der Stadt Gütersloh erfolgt kurzfristig. Auch bereits vorliegenden Anträge werden vom Fachbereich Tagesbetreuung für Kinder bzw. Fachbereich Schule und Jugend der Stadt Gütersloh kurzfristig bearbeitet und ggf. bewilligt.

Für Rückfragen stehen für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung von Kindern Herr Bolz und Frau Körber (Kndrbtrnggtrslhd) und für den Bereich der Schulen Herr Apel und Herr Schledde (gs-kndrbtrnggtrslhd) zur Verfügung.

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