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22. Dezember 2020

Appell des Rates: auf Feuerwerke verzichten

Besondere Situation angesichts von Corona.

Bitte nicht böllern: Der Rat der Stadt Gütersloh appelliert in einer Resolution an die Bürger und Bürgerinnen, in diesem Jahr auf das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Einstimmig einigten sich die Ratsmitglieder am Freitag (18.12.2020) auf diesen Appell. Einem Antrag der Ratsfrau Cirlini und einem entsprechend lautenden Bürgerantrag, Feuerwerke zu Silvester in Gütersloh zu verbieten, konnte sich außer der Antragstellerin zuvor niemand anschließen.

Dahinter stand eher nicht die Sympathie fürs Böllern am letzten Abend des Jahres. Vielmehr konnte Christine Lang als zuständige Beigeordnete auf Ausführungen aus dem letzten Jahr verweisen, wonach der Stadt keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ein umfassendes Verbot für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken auszusprechen. An dieser Rechtslage habe sich nichts geändert. Entsprechende Gesetzesinitiativen auf Bundesebene noch im Januar dieses Jahres, den Kommunen hier einen größeren Handlungsspielraum zu eröffnen, seien bislang nicht erfolgreich gewesen, sagte Lang. Sie wies auch darauf hin, dass ordnungsrechtliche Kontrollen nicht durchzusetzen wären. Dafür würde schlicht das Personal fehlen.

Die Beigeordnete ging auch auf die besondere Situation angesichts von Corona ein: Durch eine geplante Änderung der 1. Sprengstoffverordnung plane die Bundesregierung ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember. Das bedeute: Feuerwerkskörper würden in diesem Jahr kaum im Umlauf sein, zudem seien Partys verboten, die häufig Anlass für größere Böllereien seien, Gaststätten seien geschlossen, nur kleine Gruppen zum Feiern gestattet. Lang: „Aus meiner Sicht ist deshalb eine besondere Veranlassung für einen solchen Antrag gerade in diesem Jahr überhaupt nicht gegeben, weil es ohnehin keine oder allenfalls nur vereinzelte Böllerei geben wird.“