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Sonderhilfe des Landes für gemeinnützige Vereine und Organisationen

06.07.2020

Anträge ab 15. Juli möglich.

Die Stadt Gütersloh weist darauf hin, dass gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Weitere Infos gibt es unter: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-tradition-und-brauchtum.