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Speisenzubereitung auf Wochenmärkten untersagt

08.04.2020

Praxis zeigt: Kunden halten vielfach den Mindestabstand nicht ein.

Die Stadt Gütersloh gestattet ab sofort bis zur Aufhebung der Coronaschutzverordnung NRW keine Speisenzubereitung und -abgabe mehr auf den Gütersloher Wochenmärkten. Hintergrund ist, dass sich gezeigt hat, dass Kunden vielfach den vorgeschriebenen Mindestabstand zur Verkaufsstelle sowie den Mindestabstand untereinander nicht einhalten. Die Stadt Gütersloh steht als Veranstalter des Wochenmarkts in der Verantwortung, die Einhaltung der Coronaschutzverordnung NRW durchzusetzen. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz haben derzeit höchste Priorität.

Sämtliche Speisenzubereitungen vor Ort (Frittieren, Braten, Grillen etc.) und damit auch die Abgabe von zubereiteten Speisen sind auf dem Wochenmarkt nicht mehr gestattet. Die Coronaschutzverordnung NRW gilt nach derzeitigem Stand bis zum 19. April.

Der derzeit nach der Coronaschutzverordnung noch privilegierte Wochenmarkt soll dem Wortlaut der Landesverordnung nach dazu dienen, die Menschen mit den notwendigsten Lebensmitteln für zuhause zu versorgen. Imbissprodukte und zubereitete Speisen sind hierbei nicht geschützt, selbst wenn die zubereiteten Speisen nicht das Hauptgeschäft des Verkaufs ausmachen.

Leider hat die Praxis gezeigt, dass auch bei einer Außer-Haus-Abgabe der Speisen der geforderte Mindestabstand von 50 Metern für einen Verzehr nicht eingehalten werden kann. Vielfach wurde festgestellt, dass Kunden die Speisen im unmittelbaren Umkreis der Verkaufsstelle verzehrten – auch unter Missachtung der Mindestabstände untereinander (1,50 Meter), etwa auf den Sitzgelegenheiten am Wasserband auf dem Berliner Platz.