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Anmietung durch Kreis nur vorübergehend

03.07.2020

Kreis und Stadt informieren Nachbarn des Wohngebiets Töpferstraße.

Die Stadt und der Kreis Gütersloh haben mit einem Anschreiben die Nachbarn der Wohnsiedlung Töpferstraße informiert. Dort plant der Krisenstab, neu positiv getestete Beschäftigte der Firma Tönnies beziehungsweise deren Haushaltsangehörige unterzubringen. Nur so lasse sich die Infektionskette unterbrechen. Der Kreis Gütersloh mietet die Wohnsiedlung vorübergehend von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) an. Der Krisenstab hatte die Bezirksregierung Detmold um Amtshilfe gebeten, Räumlichkeiten für diese Personengruppe zu finden, und entsprechend mit der BIMA zu verhandeln. Ganz wichtig: Das ist eine Lösung, die nicht von Dauer ist. Sobald die Krise vorbei ist, endet der Mietvertrag.

Die Entscheidung für diese Siedlung erfolgte, weil hier – im Gegensatz zu Kasernengebäuden auf dem Flughafen oder an der Verler Straße – die Voraussetzungen für eine kurzfristige Inbetriebnahme bestanden. Die Kasernengebäude sind bereits zu Beginn der Pandemie für verschiedene Zwecke in den Blick genommen worden, kommen aber wegen fehlender oder schlechter Infrastruktur nicht in Frage.

Die Unterbringung der positiv getesteten Personen ist auf den jeweiligen Quarantänezeitraum begrenzt. Da die allermeisten positiv Getesteten keine Symptome haben, ist davon auszugehen, dass die meisten nach 14 Tagen die Töpferstraße wieder verlassen.

Die Bezirksregierung hat in den vergangenen Tagen zusammen mit dem Technischen Hilfswerk die Voraussetzungen geschaffen, damit Menschen während der Quarantänezeit dort wohnen können. Letzte Einrichtungsgegenstände müssen noch besorgt werden. Für die Siedlung gibt es ein Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die Bewohner werden während der Quarantänezeit dort auch weiterhin durch die mobilen Teams betreut. Den Betrieb dieser ‚Quarantäneeinrichtung‘ übernimmt der Kreis Gütersloh. Um bereits vorab geäußerten Sorgen Rechnung zu tragen, werden die Gärten der Häuser an der Töpferstraße zu den Nachbargrundstücken mit einem Bauzaun abgetrennt.

Die Maßnahme, positiv getestete Personen aus beengten Wohnverhältnissen herauszunehmen, dient – wie alle anderen in den vergangenen Wochen getroffenen Maßnahmen – dazu, eine Verbreitung des Corona-Virus begrenzt zu halten. In erster Linie gilt es aber auch, Menschen nach einem positiven Corona-Test in der Quarantäne zu helfen. Auch für sie ist dieser temporäre Umzug eine weitere Belastung. Da sich die Bewohner während dieser Zeit, - wie jeder andere unter Quarantäne Stehende, - nur im Haus und dem jeweils dazu gehörenden Garten aufhalten dürfen, muss niemand Sorge vor erhöhter Ansteckungsgefahr haben.