Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

19. August 2020

Kandidatinnen und Kandidaten für den Seniorenbeirat gesucht

Einreichungsfrist für Vorschläge endet am 18. September - Wahl im November.

Im November dieses Jahres wird der 6. Gütersloher Seniorenbeirat gewählt. Der Seniorenbeirat nimmt Interessen wahr, die ältere Bürgerinnen und Bürger in Gütersloh besonders betreffen. Ab sofort sind Kandidatenvorschläge erwünscht. Bis zum 18. September können Personen zur Wahl vorgeschlagen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gütersloh, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Aus dieser Gruppe müssen mindestens 25 Personen mit ihrer Unterschrift einen Wahlvorschlag unterstützen. Vordrucke für Kandidatenvorschläge sind am Haupteingang des Rathauses erhältlich und können auch auf postalischem Weg zugeschickt werden (E-Mail an snrnbrtgtrslhd oder Telefon 05241/82-2156, Ansprechpartnerin ist Heidi Ostmeier).

Die fünfte Amtsperiode des Gütersloher Seniorenbeirats geht im Herbst zu Ende. Die Wahl findet in der Zeit vom 16. bis 27. November 2020 statt. 7 der 13 stimmberechtigten Mitglieder werden direkt gewählt. Die übrigen werden von den Wohlfahrtsverbänden (5) und dem Integrationsrat (1) benannt. Vier nicht stimmberechtigte Mitglieder entsendet der Stadtrat. Laut Satzung kann der Seniorenbeirat Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat, die Ausschüsse oder die Bürgermeisterin/den Bürgermeister richten. Aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats können je ein Mitglied und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin an den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse als Zuhörer teilnehmen. Der Seniorenbeirat nimmt Stellung zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister vorgelegt werden.

Keine Einträge vorhanden

Plakat Seniorenbairatswahl