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Archiv

24. März 2020

Einschränkung der Wochenmarktzeiten

Dienstags, donnerstags und samstags vorübergehend von 9.00 bis 14.00 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Lage durch das Coronavirus werden die Zeiten des Wochenmarktes dienstags, donnerstags und samstags vorübergehend auf 9.00 – 14.00 Uhr eingeschränkt.

Die Veranstaltungen der Wochenmärkte bleiben laut Erlass der Landesregierung NRW (§5 Handel (2)) auch weiterhin zulässig, solange sie der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger dienen.