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2G im Kundenzentrum der Stadtwerke

03.12.2021

Zutritt erhält dann nur, wer einen Nachweis über seine Impfung oder Genesung vorweisen kann.

Ab Montag, 6. Dezember, gilt im Kundenzentrum der Stadtwerke Gütersloh, Berliner Straße 19, die allgemeine 2G-Regelung. Zutritt erhält dann nur, wer einen Nachweis über seine Impfung oder Genesung vorweisen kann. Zudem besteht weiterhin die Pflicht, in den Innenräumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Stadtwerke gewähren zudem nur maximal zwei Kunden zeitgleich Eintritt in ihren Beratungsraum. Sie bitten ihre Kunden freundlich, vor der Eingangstür des Kundenzentrums zu warten bis sie hereingebeten werden. Drinnen und draußen wird auf die Einhaltung des Mindestabstands und der bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen hingewiesen.
Als praktische Alternative für den Besuch im Kundenzentrum empfiehlt das heimische Versorgungsunternehmen seine Online-Beratung. Über die Stadtwerke-Webseiten kann ganz leicht ein persönlicher Termin vereinbart werden. Des Weiteren können Kunden über das Stadtwerke-Kundenportal zahlreiche Angelegenheiten schnell und bequem von Zuhause selbst erledigen. Alle Infos unter www.stadtwerke-gt.de. Das Kundenzentrum ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr für die Präsenzberatung geöffnet. Zugleich besteht eine tägliche telefonische und digitale Erreichbarkeit montags bis freitags zwischen 8.30 und 17 Uhr.