OVG Münster untersagt verkaufsoffenen Sonntag in Gütersloh am 26. September

24.09.2021

Veranstaltungen im Rahmen der Michaeliswoche finden statt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einem gestern (23.9.2021) dort eingereichten Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die für Sonntag, 26.09.2021, geplante Ladenöffnung in Gütersloh soeben stattgegeben.
Das Gericht hat die Verordnung der Stadt Gütersloh, durch die der Sonntag freigegeben wurde, außer Vollzug gesetzt. Als Hauptgrund führt das Gericht an, dass die Gewerkschaft ver.di nicht nur beim Erlass der Ausgangsverordnung aus dem Jahr 2018, sondern erneut vor dem Ratsbeschluss vom 30.4.2021, mit dem die Sonntagsöffnung um eine Woche verschoben wurde (wegen Kollision mit dem Feiertag 3. Oktober), hätte angehört werden müssen.
In der Konsequenz ist eine Ladenöffnung an diesem Sonntag im Gütersloher Stadtgebiet unzulässig.
Die Veranstaltungsinhalte der Michaeliswoche sind davon nicht betroffen! Alle Aktionen werden wie geplant stattfinden (z.B. Straßenfiffi) und bieten auch ohne Ladenöffnung attraktive Anreize, die Gütersloher Innenstadt zu besuchen.

 
 
 

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