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Archiv

04. Juni 2021

Keine Ersttermine mehr im Impfzentrum

Coronaschutzimpfung im Kreis Gütersloh.

Laut dem neuen Erlass des Landes NRW dürfen die Impfzentren vorerst keine Ersttermine mehr vergeben. Damit hat die vom Bund angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni keine Auswirkungen auf den Betrieb im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Hier dürfen ab sofort ausschließlich Zweittermine durchgeführt werden. Wer über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen noch ausstehenden Ersttermin im Impfzentrum gebucht hat und impfberechtigt ist, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen. Neubuchungen sind allerdings aktuell weder über dieses Buchungssystem noch über die Impfhotline des Kreises möglich.

Laut dem Land NRW sollen Ersttermine künftig ausschließlich über die niedergelassenen Ärzte laufen. Auch pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben oder aktuell in eine Pflegeeinrichtung umziehen, können nicht mehr von den mobilen Impfteams des Impfzentrums Kreis Gütersloh besucht werden. Auch sie bekommen ihr Impfangebot vom Haus- oder Facharzt.

Bereits seit einigen Wochen sind die Termine im Impfzentrum knapp, freie Zeitfenster gibt es kaum. „Vor dem Hintergrund des Impfstoffmangels bekommt das Impfzentrum in den kommenden Wochen auch nur noch begrenzte Kontingente, die auf die bisher gebuchten Termine abgestimmt sind“, betont Franziska Pirk, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Rund 2.000 Impfungen stehen pro Tag auf der Agenda des Impfzentrums des Kreises. „Um einen möglichst reibungslosen Ablauf durch die Impfstraßen zu gewährleisten und Wartezeiten zu verringern, kommen Sie wenn möglich bitte ohne Begleitperson“, appelliert Pirk an die impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Das gilt insbesondere für Eltern, die ihre Kinder mitbringen. Minderjährige haben nämlich keinen Zugang zum Gelände. Denn sollte es zu Komplikationen kommen, können die Mitarbeitenden im Impfzentrum die Betreuung der Kinder nicht übernehmen. Einzige Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahren, die einen Impftermin haben. Sie können ihren Termin nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahrnehmen, der sie durch die Impfstraße begleitet.