Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

18. Februar 2021

Massiver Gehölzbeschnitt im Garten noch bis 28. Februar erlaubt

Baumschutzsatzung regelt, wann Zustimmung eingeholt werden muss.

Gehölze, Hecken und Sträucher im heimischen Garten erreichen mitunter Größen, die die Gartenbesitzer so nicht vorhergesehen haben, und müssen unter Umständen gefällt oder radikal beschnitten werden. Solche erheblichen Fäll- und Schnittmaßnahmen sind jedes Jahr vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt, also aktuell noch bis Ende nächster Woche. Anschließend beginnt die Schonzeit für Tiere und ihre Brutstätten. Darauf macht der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh jetzt aufmerksam. Sofern am Grün im eigenen Garten nicht mehr als der normale jährliche Zuwachs geschnitten wird, sind Form- und Erhaltungsschnitte das ganze Jahr über erlaubt. Ist eine Baumfällung geplant, muss die städtische Baumschutzsatzung beachtet werden. So dürfen zum Beispiel Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern oder mehr (in einem Meter Höhe gemessen) nicht ohne Zustimmung der Stadt gefällt werden. Die Baumschutzsatzung ist hier zu finden.