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Verschärfte Maskenpflicht im Stadtbusverkehr

26.04.2021

FFP2, KN95 oder N95.

Seit Samstag, 24. April 2021, besteht in Städten und Kommunen mit einer Inzidenz von über 100 die Pflicht zum Tragen einer Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen. Entsprechend dieser Verordnung gilt die verschärfte Maskenpflicht ab sofort in allen Stadtbussen und in den Shuttle-Fahrzeugen der Stadtbus Gütersloh GmbH sowie für den Aufenthalt an den jeweiligen Haltestellen. OP-Masken, Stoffmasken, Schals, Visiere oder Ähnliches dürfen dann nicht mehr genutzt werden.

Die zugelassenen Masken sind vom Nasenrücken bis unter das Kinn enganliegend zu tragen, so dass seitlich keine Lücken entstehen. Zudem gilt die Maskenpflicht während der gesamten Aufenthaltsdauer im Stadtbus sowie im On-Demand-Shuttle.
Einzige Ausnahmen: Kinder (ab Schuleintritt) sowie Jugendliche unter 14 Jahren ist es gestattet, die Fahrt mit einer Alltagsmaske, z.B. aus Stoff anzutreten, sofern es Probleme mit der Passform der FFP2-, KN95- oder N95-Masken gibt. Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, erhalten im Servicezentrum am ZOB gegen Vorlage eines ärztlichen Original-Attestes eine Bescheinigung zur Maskenbefreiung. Diese gilt als Legitimation gegenüber dem Fahrpersonal.

Weitere Informationen unter www.stadtbus-gt.de.