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Archiv

20. Oktober 2021

Anmeldung der künftigen Erstklässler ab 8. November

Vorherige Terminvereinbarung in der Grundschule erforderlich.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden (die also im Zeitraum 01.10.2015 bis 30.09.2016 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2022/23 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger muss in der Zeit vom 8. bis zum 12. November 2021 erfolgen. Der städtische Fachbereich Schule weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dazu eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Dafür sind die Gütersloher Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 25. Oktober, erreichbar.

Soweit möglich sollte das Kind, schulpflichtig wird, bei der Anmeldung dabei sein. An Unterlagen sind das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung zur Anmeldung nötig. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Kind in die Schule zu kommen. Im Schulgebäude besteht Maskenpflicht. Ein 3G-Nachweis (geimpft/genesen/getestet) ist für den begleitenden Elternteil erforderlich.

Kinder, die erst nach dem 30.9.2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und „in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit)“. Den Antrag auf vorzeitige Einschulung können Eltern bei der Schulleitung stellen.

Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.
Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als zwei Kilometer Fußweg).

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt Renate Gerken vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh, Telefon 05241/82-2291, gern Auskunft. Die Links zu den Websites der Grundschulen und Infos zu den Anmeldungen finden Sie über das Schulportal der Stadt Gütersloh www.schulen.guetersloh.de.

Kontaktdaten der Grundschulen zur Terminvereinbarung ab Montag, 25. Oktober:

Städtische Gemeinschaftsschulen

1. Grundschule Altstadtschule, Schulstraße 29 , (05241) 50523110
2. Grundschule Avenwedde-Bahnhof, Albertus-Magnus-Straße 11 a, (05241) 50523210
3. Grundschule Blankenhagen, Dresdner Straße 15, (05241) 50523310
4. Grundschule Blücherschule, Blücherstraße 7, (05241) 50523410
5. Grundschule Edith-Stein-Schule, Franz-Grochtmann-Straße 36, (05241) 50523510
6. Grundschule Große Heide, Pelikanweg 4, (05209) 70408410
7. Grundschule Heidewald, Alte Heidewaldstraße 1, (05241) 50523610
8. Grundschule Isselhorst ,Niehorster Straße 69, (05241) 50523710
9. Grundschule Kattenstroth, Ludwigstraße 11, (05241) 50524010
10. Grundschule Neißeweg, Neißeweg 3, (05241) 50524110
11. Grundschule Nordhorn, Knappweg 9, (05241) 50524210
12. Grundschule Paul-Gerhardt-Schule, Südring 53, (05241) 50524410
13. Grundschule Pavenstädt, Pavenstädter Weg 72, (05241) 50524510
14. Grundschule Sundern, Sundernstraße 20, (05241) 50524610

Städtische katholische Bekenntnisschulen

1. Grundschule Josefschule, Bruder-Konrad-Straße 116, (05241) 50523810
2. Grundschule Kapellenschule, Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10, (05241) 50523910
3. Grundschule Overbergschule, Neuenkirchener Straße 44, (05241) 50524310