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Archiv

09. Dezember 2021

3G-Regel in den Stadtbussen und im Shuttle erfolgreich umgesetzt

Kontrollen zeigen Wirkung.

Seit Mittwoch, 24. November, gilt im Nahverkehr bundesweit die 3G-Regel. Daher darf auch in den Stadtbussen und im On Demand Shuttle der Stadtbus Gütersloh GmbH nur mitfahren, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Ordnungsdienst verstärkt – Kontrollen vor Fahrtantritt
Bei der Überprüfung der 3G-Regel wird die Stadtbus Gütersloh GmbH durch einen Sicherheitsdienst unterstützt. In den vergangenen Tagen wurden vermehrt stichpunktartige Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen bereits vor Fahrtantritt. Das Ergebnis: Aufgrund fehlender 3G-Nachweise erhielten bislang nur wenige Fahrgäste keinen Zutritt zu den Stadtbussen. Für dieses gute Ergebnis ist nicht zuletzt die hohe Akzeptanz der 3G-Regel im ÖPNV verantwortlich.
Die Kontrollen im ÖPNV werden dessen ungeachtet auch weiterhin durchgeführt.

3G ersetzt nicht die Maskenpflicht
Die 3G-Regelung ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme und ersetzt die Maskenpflicht im ÖPNV nicht. Auch weiterhin gelten in den Stadtbussen und dem Shuttle der Stadtbus Gütersloh GmbH die hinlänglich bekannten Infektionsschutz-Maßnahmen. Beschilderungen in den Fahrzeugen machen dies zusätzlich deutlich.