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12. Februar 2021

Maskenpflicht in der Innenstadt bis 7. März verlängert

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 7. März verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die – inhaltlich gleich – an die am heutigen 12. Februar auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.