05. Februar 2021
Winterdienst der Stadt Gütersloh bereitet sich auf angekündigten Wintereinbruch vor
Räumungspflichten auch für Anlieger.

Für dieses Wochenende warnt der Deutsche Wetterdienst für Ostwestfalen vor einem Wintereinbruch. Strenger Frost, Schnee und Sturmböen werden vorhergesagt. „Ob wir in Gütersloh Schnee zu erwarten haben und wie viel, können wir nicht genau vorhersagen“, so Ulrich Zurlinden, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung bei der Stadt Gütersloh. „Wir richten uns nach den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes für die Region Ostwestfalen.“ Auf dieser Grundlage und mit zusätzlichen eigenen Kontrollen zu den lokalen Verhältnissen bereitet sich der städtische Winterdienst vor. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Grünflächen sowie 15 bis 20 aus dem Fachbereich Stadtreinigung sind im Einsatz. Einsatzgruppen und -gebiete sind bereits festgelegt, Fahrzeuge und Hilfsmittel stehen bereit und kommen je nach Wetterlage zum Einsatz. Das Lager ist mit rund 1800 Tonnen Streumitteln noch gut gefüllt.
Die Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das sind etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb Straßen NRW beziehungsweise der Kreis Gütersloh zuständig. Neben den LKW-Streuern kommen handgeführte Streukarren sowie Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz. Außer sieben LKWs sowie sieben kleinen Traktoren stehen den städtischen Mitarbeitern für den Winterdienst zwölf Pritschenwagen zur Verfügung.
Bei den für dieses Wochenende in OWL erwarteten 30 bis 40 Zentimeter Schnee kämen zum ersten Mal in diesem Jahr Schneeflüge in Gütersloh zum Einsatz. Diese werden vor die Streufahrzeuge gesetzt und räumen den Schnee von den Straßen. Dabei kann der weggeschobene Schnee auf Gehwege und vor Einfahrten gelangen, die dann gegebenenfalls von Anliegern wieder freigeräumt werden müssen. „Das ist technisch leider nicht zu verhindern“, erklärt Zurlinden.
Die Stadt Gütersloh bittet die Anwohner darum, ihrer Räumpflicht nachzukommen. Denn für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Es gilt: Liegt Schnee, ist dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen dabei nicht auf die Straße geschoben werden. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden. Auch auf dem eigenen Grundstück kann der Schnee gelagert werden.
Generell gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden. Als umweltfreundliches Streumittel wird Sand oder Splitt empfohlen. Die Verwendung von Salz ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen.