Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Oktober 2022

Anmeldung der künftigen Erstklässler ab 7. November

Terminvereinbarung in der Grundschule ab Montag, 17. Oktober, möglich.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden (die also im Zeitraum 01. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2023/24 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger muss in der Zeit vom 7. bis zum 15. November 2022 erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Dafür sind die Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 17. Oktober, erreichbar.

Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg).

Kinder, die erst nach dem 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2023/24 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.

Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind (soweit möglich), das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung. Aufgrund der derzeitigen Situation wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Kind in die Schule zu kommen.

Es gelten die dann aktuellen Coronaregeln nach dem Infektionsschutzgesetz. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung auf der Internetseite der jeweiligen Schule.

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt Renate Gerken vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh gern Auskunft, Telefon: 05241/822291. Die Links zu den Homepages der Grundschulen und Infos zu den Anmeldungen finden Sie auf unserem Schulportal.