Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

27. Oktober 2022

Laub nicht in die Straßenrinnen fegen

Fachbereich Stadtreinigung wird vor Hürden gestellt und weist auf zusätzliche Möglichkeiten der Laubentsorgung hin.

So nicht, Laub darf nicht vom Gehweg in die Gosse gefegt werden.
So nicht, Laub darf nicht vom Gehweg in die Gosse gefegt werden.

Der Fachbereich Stadtreinigung hat zurzeit besondere Probleme mit der Reinigung einiger Straßen und insbesondere der Rinnen. Die Kehrmaschinen verstopfen immer wieder, weil einige Anwohner die Blätter am Straßenrand so hoch und kompakt aufschichten, dass der Saugschacht auch bei höchster Leistungsstufe verstopft. Außerdem kann der Fahrer der Kehrmaschine häufig die Bordsteinkante nicht mehr sehen und dadurch kann der Seitenbesen beschädigt werden. Dabei ist die Aufgabenteilung eigentlich klar geregelt: Die Stadtreinigung kümmert sich um die Reinigung der Fahrbahnen und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern sich um die Reinigung der Gehwege. Jeder ist für die Entsorgung des anfallenden Materials selbst verantwortlich. Es ist ausdrücklich nicht zulässig, das Laub vom Gehweg oder gar dem eigenen Grundstück auf die Straße oder in die Rinne zu fegen. So landet manch empörter Anruf bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtreinigung, wenn die Kehrmaschine einen Bogen um die Laubschichten gefahren ist. „Wir setzen im Augenblick zwei zusätzliche Kehrmaschinen ein und würden mit dem Laubfall gut fertig, wenn die Bürger das Laub nicht in die Rinne kehren würden. Zum Glück verhalten sich die meisten Anwohner korrekt“, meint Ulrich Zurlinden, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung.

Aber was tun, wenn die eigenen Entsorgungsmöglichkeiten schon erschöpft sind? Am Samstag, 29. Oktober, von 7 bis 14 Uhr können Gartenabfälle und Laub kostenlos im Rahmen der Gartenabfallaktion entsorgt werden. Zusätzlich ist am Samstag, 19. November und am Samstag, 7. Januar 2023 der Entsorgungspunkt und das Kompostwerk für Gütersloher Bürger für Gartenabfälle und Laub kostenlos geöffnet (ebenfalls von 7 bis 14 Uhr). Anlieger mit besonders viel Laub von städtischen Bäumen können sich auch telefonisch beim Fachbereich Stadtreinigung nach weiteren Entsorgungsmöglichkeiten erkundigen: 05241 / 82 2420.