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Maskenpflicht im Innenstadtbereich wird verlängert

10.01.2022

Stadt erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung bis zum 31. Januar.

Ab 4. Dezember gilt Maskenpflicht im Innenstadtbereich.

Ab Dienstag, 11. Januar, gilt im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Raum. Die Stadt Gütersloh hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis einschließlich zum 31. Januar Gültigkeit hat. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gütersloh sieht angesichts der aktuellen Inzidenz von 417,5 im Kreis Gütersloh (Stand 10. Januar) und der weiterhin dynamischen Entwicklung der Omikron-Variante keinen Anlass, die Maskenpflicht in der Innenstadt zum jetzigen Zeitpunkt aufzuheben.

Nachdem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wegen des Weihnachtsmarkts bislang bis 22 Uhr bestand, wird das Zeitfenster nun wieder verkürzt. Die Maskenpflicht hat erneut täglich zwischen 8 und 20 Uhr Gültigkeit. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Der Bereich, in dem die medizinische Maske (mindestens sogenannte OP-Maske) im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße.

Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu entnehmen.