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Archiv

01. April 2022

Kreis Gütersloh: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Meldefrist bis kommenden Dienstag verlängert.

Das Land NRW hat die Meldefrist für medizinische und pflegerische Einrichtungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis kommenden Dienstag, 5. April, verlängert. Eigentlich wäre sie am gestrigen Donnerstag abgelaufen. Doch da das landesweite Meldeportal aufgrund technischer Probleme in den vergangenen Tagen nicht durchgehend online war, sollen die betroffenen Einrichtungen mit der Fristverlängerung noch die Möglichkeit bekommen, ihre Meldungen nachzuholen.

Laut Infektionsschutzgesetz muss das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder ambulante Pflegedienste seit dem 16. März vollständig immunisiert sein oder ein entsprechend ärztliches Attest haben. Die Einrichtungen müssen über das datenschutzkonforme Portal melden, welche Mitarbeitenden keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorgelegt haben. Das betrifft auch Fälle, in denen es Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Zertifikats gibt.