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Archiv

06. Januar 2022

Verlängerung des Bändchen-Systems in Gütersloh

Bändchen in einer Farbe für die ganze Woche gültig.

Das Bändchen-System bleibt auch weiterhin in Gütersloh bestehen. Allerdings wird es ab Montag, 10. Januar, bis einschließlich Samstag, 29. Januar, nur noch wöchentlich wechselnde Farben des Bändchens geben. Je nach gesetzlicher Vorgabe der 2G Reglung, wird das System über den 29. Januar hinaus weitergeführt. Das bedeutet, Kund*innen können weiterhin ihren 2G-Status durch ein farbiges Bändchen nachweisen, müssen sich aber theoretisch nicht jeden Tag ein Neues bei den Ausgabestellen holen.

Nach der Kontrolle des 2G-Status erhalten sie das Bändchen und können dieses in allen weiteren Geschäften nur noch kurz vorzeigen. Das Bändchen soll den Einkaufsbummel für Alle erleichtern, ist jedoch nicht als Zugangsvoraussetzung zu verstehen. Den Kund*innen steht es frei, ob sie ein Bändchen zum Vorzeigen nutzen oder weiterhin ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

Mit diesem Bändchen-System muss der Impf- oder Genesenennachweis theoretisch nur einmal täglich oder wochenweise vorgezeigt werden. Allerdings werden städtische Ordnungskräfte die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften stichprobenartig kontrollieren, sodass – trotz Bändchen – der Impf- oder Genesenennachweis sowie der Personalausweis unbedingt immer mitzuführen sind.

Die Bändchen sind an verschiedenen Stellen in der Innenstadt erhältlich: Im ServiceCenter der gtm an der Berliner Straße 63, bei Klingenthal und Intersport Finke am Kolbeplatz, im Modehaus Finke in der Königstraße, im Modehaus SiNN auf dem Berliner Platz sowie bei Potthoff in der Unteren Berliner Straße.

Alle Informationen zu dem Bändchen-System und den Ausgabestellen können unter www.guetersloh-marketing.de eingesehen werden.