Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

03. Februar 2023

Das Klinikum Gütersloh lockert die Testpflicht für Besucher

Für den Besuch des Krankenhauses ist nur noch ein negativer Selbsttest erforderlich, der in eigener Verantwortung durchgeführt wird.

Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat das Land NRW viele Corona-Maßnahmen zum 1. Februar auslaufen lassen, der Alltag kehrt damit weitgehend zur Normalität zurück. Für die Krankenhäuser gelten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung NRW weiterhin einige Sonderregelungen. Auf dieser Basis lockert das Klinikum Gütersloh die Testpflicht: Für den Besuch des Krankenhauses ist seit Februar ein negativer Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich, der in eigener Verantwortung durchgeführt wird. Der Nachweis wird in Stichproben überprüft. Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher gilt weiterhin.

Die Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr bleibt bestehen. Es sind maximal zwei Besucher pro Patient erlaubt, um die Zimmer nicht zu überladen und andere Patienten nicht zu stören. Eine Online-Registrierung vor dem Besuch ist nicht mehr nötig.

Auch für Familien, die im Klinikum Gütersloh ihr Baby auf die Welt bringen, gibt es gute Nachrichten. Inzwischen dürfen auch Geschwisterkinder wieder mit ins Krankenhaus und das neue Baby begrüßen. Wer möchte, kann ein Familienzimmer in Anspruch nehmen.