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25. Juni 2024

Erstes denkmalgeschütztes Haus in Gütersloh mit Photovoltaik ausgestattet

Das Bauernhaus an der Adresse „Zum Stillen Frieden 43“ mit der früheren Bezeichnung „Nordhorn Nr. 4“ wurde bereits im Jahr 1730 errichtet.

Haben durch gute Zusammenarbeit das erste denkmalgeschützte Haus in Gütersloh mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet: (v.l.) Ulrich Paschke (Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gütersloh) und Mirko Schürmann (Hausbesitzer).
Haben durch gute Zusammenarbeit das erste denkmalgeschützte Haus in Gütersloh mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet: (v.l.) Ulrich Paschke (Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gütersloh) und Mirko Schürmann (Hausbesitzer).

Es klingt irgendwie paradox und ist doch möglich: In Gütersloh ist ein Denkmal, als eins der ersten Gebäude dieser Art, mit einer modernen Photovoltaikanlage ausgestattet worden. Heute als privates Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten genutzt, wurde das große, schöne Bauernhaus an der Adresse „Zum Stillen Frieden 43“ mit der früheren Bezeichnung „Nordhorn Nr. 4“ bereits im Jahr 1730 errichtet. Im Jahr 1994 nahm die zuständige städtische Behörde den Vierständer-Fachwerkbau in die Liste der Denkmäler auf, weil er eine große Bedeutung für die Stadt hat. Die Hofstelle dokumentiere die Entwicklung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsverhältnisse seit dem frühen 18. Jahrhundert, heißt es in dem damaligen Bericht. Darüber hinaus sei das Bauernhaus geeignet, eine Vorstellung vom Leben und Arbeiten einer Bauernfamilie seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu vermitteln. Jetzt wird das Haus ganz modern mit Sonnenenergie versorgt.

Die Sonnenkollektoren sind auf dem hinteren Teil des Daches angebracht worden.
Die Sonnenkollektoren sind auf dem hinteren Teil des Daches angebracht worden.

Eine Fachfirma hat die Sonnenkollektoren auf dem großen Dach angebracht. Deren eingebrachte Energie wird verwendet, um das Haus mit Strom zu versorgen. „Dieses Haus ist jetzt energetisch nachhaltig und zukunftsfähig aufgestellt“, so Ulrich Paschke von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gütersloh. Für seine Beurteilung, ob an diesem denkmalgeschützten Haus eine PV-Anlage möglich ist, war unter anderem ausschlaggebend, dass die Kollektoren den ursprünglichen Charakter des Hauses wenig beeinträchtigen. Deshalb hat die beauftragte Firma, die in diesem Bereich Erfahrungen aufweist, die Module zentriert an einer hinteren Stelle des Dachs angebracht, so dass die Anlage das Bild nicht wesentlich beeinflusst und trotzdem sinnvoll betrieben werden kann. „Wir sind bei der Planung frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt in den Austausch gegangen und fühlten uns gut beraten“, sagt Hausbesitzer Mirko Schürmann. Auch die LWL-Denkmalpflege war in den Prozess des Erlaubnisverfahrens eingebunden und hat zur jetzigen Umsetzung keine Bedenken geäußert. Genutzt habe er für den Bau der Photovoltaikanlage zudem das städtische Förderprogramm, berichtet Schürmann. „Das ging alles problemlos.“ Jetzt prüft er über eine App, wieviel Energie die Sonne gerade liefert und wieviel im Haus verbraucht wird. „Meine Pläne für das Haus reichen aber noch weiter: Langfristig soll innen mit Erdwärme geheizt werden, auch da bin ich mit der Stadt schon im Gespräch.“ Wer sich das bisher einzigartige Projekt in Gütersloh ansehen möchte, bekommt zum Tag des offenen Denkmals am 8. September die Gelegenheit.

„Das Thema Nachhaltigkeit wird uns durch die Energiewende nun immer wieder auch bei Denkmälern begegnen“, stellt Denkmalpfleger Ulrich Paschke fest. Seit dem Jahr 2022 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Neuerungen an erhaltenswerten Gebäuden sowohl auf deren Auswirkungen auf das Klima als auch beispielsweise auf deren Barrierefreiheit zu prüfen. Weitere Informationen zum Thema erteilt Ulrich Paschke von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gütersloh, telefonisch unter 05241 / 82 - 3293 oder per E-Mail an ulrich.paschke@guetersloh.de.