Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

26. Dezember 2025

Sicher und rücksichtsvoll ins neue Jahr

Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Stadt Gütersloh: Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk in der Silvesternacht.

Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen das traditionelle Feuerwerk. Damit die Feierlichkeiten für alle friedlich und sicher verlaufen, geben Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt der Stadt Gütersloh Hinweise für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Bei Bränden oder Unfällen ist umgehend die Feuerwehr oder der Rettungsdienst über die 112 zu alarmieren. Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizei im Kreis Gütersloh mit verstärkten Kräften unterwegs sein und ist über die 110 erreichbar. Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – insbesondere bei Gewaltdelikten – schreiten Polizei und Ordnungsamt konsequent ein. Zusätzlich wird auf das bestehende Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen hingewiesen.

Wichtige Hinweise zum Feuerwerk:

  • Erlaubte Zeiten: In Gütersloh gilt kein generelles Böllerverbot. Silvesterfeuerwerk (Kat. 2) darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Böller mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen in Wohngebieten ausschließlich am 31. Dezember zwischen 22 Uhr und dem 1. Januar um 1 Uhr gezündet werden.
  • Nur geprüftes Feuerwerk: Beim Kauf sollten ausschließlich Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verwendet werden. Selbstgebaute oder illegale Knallkörper sind extrem gefährlich und tabu.
  • Gebrauchsanweisung beachten: Gerade bei größeren Batterien und Systemen ist es wichtig, die Hinweise frühzeitig zu lesen. Feuerwerk gehört nicht in die Hände von Kindern und darf nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden.
  • Sicherer Zündort: Feuerwerk darf nur im Freien und auf festem Untergrund gestartet werden. Der Mindestabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen beträgt fünf Meter – mehr Abstand ist besser. Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden.
  • Stabile Startrampen: Für Raketen eignen sich Getränkekisten mit leeren Flaschen. Einzelne Flaschen können leicht kippen. Feuerwerkskörper dürfen nie in der Hand gezündet werden; Raketen gehören nicht in den Boden gesteckt. Böller dürfen weder in Fenster geworfen noch von Balkonen gezündet werden.
  • Brandschutz: Fenster, Türen und Dachluken sollten geschlossen werden, damit fehlgeleitete Raketen nicht ins Gebäude eindringen. Brennbares Material gehört nicht auf Balkon oder Terrasse.

Zu Silvester wird die Straßenbeleuchtung in Gütersloh stadtweit länger eingeschaltet. Statt der üblichen wochentäglichen Abschaltung von 0 bis 4 Uhr gelten die verkürzten Abschaltzeiten entsprechend der Wochenendregelungen von 3 bis 5 Uhr. Nach den Feierlichkeiten müssen Feuerwerksreste und anderer Müll ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Liegenlassen von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mitzuhelfen und Gütersloh sauber zu halten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk trägt zu einem schönen und sicheren Jahreswechsel bei, der allen Freude macht. Polizei und Stadt wünschen allen einen guten, sicheren und entspannten Start ins neue Jahr!