Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

15. September 2025

Stadt Gütersloh unterstützt auch in diesem Jahr energetische Modernisierung von Wohngebäuden

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.

Thermografie Gebäude
Thermografie Gebäude

Das eigene Heim nachhaltig modernisieren und so Kosten und CO2-Emissionen durch reduziertes Heizen sparen – dieses Vorhaben wird von der Stadt Gütersloh mit einem Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterstützt. Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Stadt Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, bis zu 3.500 Euro für ein Zweifamilienhaus sowie bis zu 5.500 Euro für ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten. Auch die Sanierung von zwei Wohnhäusern ist förderfähig. Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.

Die Stadt fördert dabei unter anderem Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte sowie die Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem. Auch Kerndämmungen oder Einblasdämmungen können berücksichtigt werden. Beim Austausch alter Verglasung ist eine Förderung von bis zu 800 Euro möglich, unter Umständen ist eine Lüftung notwendig, für den Einbau eines solchen Lüftungssystems gibt es Zuschüsse bis zu 750 Euro. Wer bei der Sanierung auf nachwachsende Dämmstoffe setzt, erhält zusätzlich einen Bonus von einem Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche.

Für Sanierungswillige ist vor der Antragsstellung eine energetische Beratung erforderlich. Hierfür kann die Energieberatung ALTBAUNEU vom Kreis Gütersloh in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen wie zum Beispiel eine 90-minütige Beratung vor Ort, eine Baubegleitung oder die Beauftragung eines Sanierungslotsen können, sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen wird, ebenfalls gefördert werden.

Die aktualisierten Richtlinien sowie der Förderantrag können online eingesehen werden unter www.stadt.gt/foerderprogramm-energetische-modernisierung. Bei Fragen wenden Interessierte sich per E-Mail an den Fachbereich Umweltschutz unter mwltschtzgtrslhd.

Die Stadt Gütersloh bietet zudem nach wie vor einmal im Monat einen besonderen kostenlosen Service an: Interessierte können sich persönlich zur energetischen und wärmetechnischen Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet informieren. Das Angebot steht Hausbesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung, die beispielsweise die Heizung erneuern oder sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten. 

Weitere Informationen zum Thema „Klimaschutz und Energie“ erhalten Interessierte online unter klimaschutz.guetersloh.de