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23. September 2025

Neuwahl des Gütersloher Seniorenbeirats: Vorschläge ab jetzt einreichen

Wahl am Donnerstag, 5. Februar 2026 – Frist für Kandidatenvorschläge bis Donnerstag, 13. November.

Am 5. Februar kommenden Jahres wird der Gütersloher Seniorenbeirat neu gewählt. Dafür können ab sofort Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Wahlberechtigt und vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren mit Hauptwohnsitz in Gütersloh.

Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, braucht er mindestens zehn Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Ausgenommen sind nur Personen, die bereits Mitglied des Seniorenbeirats sind. Vorgeschlagen werden können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag ihr 60. Lebensjahr vollendet haben, spätestens seit Donnerstag, 5. November 2025, in Gütersloh leben und wählbar sind.

Der Seniorenbeirat besteht aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, von denen sieben direkt gewählt und fünf von den Wohlfahrtsverbänden benannt werden. Sechs weitere beratende Mitglieder gehören ebenfalls dazu – vier Ratsmitglieder, ein Mitglied des Integrationsrats und ein Mitglied des Behindertenbeirats.

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist erhalten alle Wahlberechtigten ab 60 Jahren die Kandidatenliste, einen Stimmzettel und weitere Informationen per Post. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 13. November, 16 Uhr im Rathaus vorliegen. Dann wird auch der Briefkasten links des Haupteingangs ein letztes Mal geleert.

Die notwendigen Vordrucke für die Wahlvorschläge sind an der Infotheke im Rathaus erhältlich, telefonisch unter 05241 / 82-2156 sowie per E-Mail an hdstmrgtrslhd oder einfach online zum Ausdrucken unter www.stadt.gt/kandidatenvorschlag zu finden.