22. Juni 2026
Stadt sieht keine Grundlage für Autoscooter im Parkbad – Abbau wird geprüft
Pächter erhält vor der Entscheidung eine Gelegenheit zur Stellungnahme
Die Stadt Gütersloh sieht momentan keine Grundlage dafür, dass der Autoscooter im Parkbad bestehen bleiben kann. In einer ersten Prüfung wurde untersucht, ob ein Bebauungsplan die Voraussetzungen dafür schaffen kann, die Anlage stehen zu lassen. Dabei hat sich gezeigt, dass öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Grund dafür ist die Lage der Fläche in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Nach Einschätzung der Stadt sprechen die gesetzlichen Vorgaben zum Hochwasserschutz gegen eine Zulassung an dieser Stelle. Deshalb wird derzeit geprüft, den Pächter des Parkbads zum vollständigen Abbau der Anlage bis zum 31. Juli aufzufordern.
Bevor über weitere Maßnahmen entschieden wird, wird der Pächter im laufenden Verwaltungsverfahren beteiligt. Erst nach Auswertung der dann vorliegenden Erkenntnisse entscheidet die Stadt über das weitere Vorgehen.
Bereits im April hatte die Bauaufsicht den Betrieb der Anlage untersagt und angeordnet, sie so zu sichern, dass kein Zugang möglich ist und keine Gefahr für Besucherinnen und Besucher besteht. Die Anlage befindet sich im Parkbad auf einem stark frequentierten Gelände, weshalb aus Sicht der Stadt besondere Anforderungen an Sicherheit und baurechtliche Zulässigkeit gelten.
Die Stadt weist darauf hin, dass für Anlagen dieser Art eine vorherige Genehmigung erforderlich gewesen wäre, die schon im Vorfeld hätte geprüft werden können.