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22. April 2026

Autoscooter-Konstruktion im Parkbad vorläufig außer Betrieb genommen

Stadt Gütersloh setzt auf Sicherheit, Klarheit und Schutz des Parkbad-Charakters.

Die Stadt Gütersloh hat die im Parkbad errichtete Autoscooter-Konstruktion vorläufig außer Betrieb genommen. Hintergrund sind laufende fachliche Prüfungen zu Betriebssicherheit, Wasserhaushalt und dem Denkmalschutz des Parkbadgeländes. Der Pächter ist aufgefordert, den Bereich zum Saisonstart vorsorglich zu sichern.

Im Zentrum der aktuellen Bewertung steht die Betriebssicherheit der Anlage. Dabei wird geprüft, ob die Dach- und Podiumskonstruktion in allen Teilen dauerhaft standsicher und für den Publikumsbetrieb geeignet ist. Eine besondere Rolle spielt dabei, dass die Konstruktion nach Angaben des Pächters über viele Jahre eingelagert war, bevor sie nun in Eigenregie wieder aufgebaut wurde. 

Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu klären, in welchem Zustand sich Material, Verbindungselemente und tragende Strukturen nach der langen Lagerung befinden und ob ein Wiederaufbau ohne bautechnische Begleitung die erforderliche Sicherheit gewährleistet. Solange diese Einschätzung nicht eindeutig abgeschlossen ist, ist ein Betrieb inmitten von Kindern und ihren Eltern aus Vorsorgegründen ausgeschlossen. Auch der Standort ist relevant: Die Fläche ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen und dient bei Starkregen als wichtige Versickerungsfläche. Durch die Plattform ist diese Funktion derzeit unmöglich. Auch dieser Aspekt ist Bestandteil der laufenden Gesamtprüfung.

Das Parkbad ist als denkmalgeschützte Anlage seit 1992 besonders geschützt. Bauliche Veränderungen auf dem Gelände unterliegen daher klar geregelten Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen. Nach aktuellem Stand ist die Konstruktion errichtet worden, ohne dass die nach Vertrag und Rechtslage erforderliche vorherige Abstimmung mit der Stadt erfolgt ist. Die nun laufende Prüfung dient dazu, diese fehlenden Abstimmungen nachzuholen und den Vorgang rechtlich und fachlich einzuordnen. 

Aus Sicht der Stadt hätten die Fragen zu Sicherheit, Standortverträglichkeit und Genehmigungslage vor der Errichtung geklärt werden müssen – diese Bewertung erfolgt nun im Nachgang. „Das Parkbad ist ein sehr besonderer Ort für Gütersloh – ein denkmalgeschütztes Ensemble, eine Grünanlage und ein Treffpunkt für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus der Region“, so Baudezernent Albrecht Pförtner. „Genau deshalb braucht es hier einen klaren und verlässlichen Rahmen, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Wenn solche Schritte ohne vorherige Abstimmung umgesetzt werden, entstehen offene Fragen, die wir nicht ignorieren können. Wir müssen sie sorgfältig prüfen – im Interesse der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, des Denkmalschutzes und der wichtigen Umweltfunktionen des Geländes. Das ist keine Entscheidung gegen das Parkbad, sondern eine Entscheidung für Klarheit, Verlässlichkeit und Verantwortung.“

Die Stadt Gütersloh betont, dass sie weiterhin an einer konstruktiven Klärung interessiert ist. Ziel bleibt es, das Parkbad als attraktiven, sicheren und rechtssicher entwickelten Ort für die Öffentlichkeit zu erhalten und gleichzeitig seine besondere historische und ökologische Bedeutung zu schützen.