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Bändchen-System gilt weiterhin als Zugangserleichterung im Einzelhandel

19.01.2022

Bändchen nur für 2G.

Das Bändchen-System bleibt auch über den Januar hinaus für die Kunden im Gütersloher Einzelhandel bestehen. Allerdings gelten die Bändchen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW nicht mehr für den Zugang in die Gastronomie. Seit Donnerstag, 13. Januar, gilt für die Gastronomie die 2Gplus-Regel, bei der immunisierte Personen für einen Gastronomiebesuch zusätzlich einen negativen Testnachweis erbringen oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen.

Das bedeutet, Kunden können ihren 2G-Status nur noch in den Einzelhandelsgeschäften durch das farbige Bändchen nachweisen. Nach der Kontrolle des 2G-Status erhalten sie das Bändchen und können dieses in allen weiteren Geschäften nur noch kurz vorzeigen. Das Bändchen soll den Einkaufsbummel für Alle erleichtern, ist jedoch keine Zugangsvoraussetzung. Den Kunden steht es frei, ob sie ein Bändchen zum Vorzeigen nutzen oder weiterhin ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

Die wöchentlich wechselnden, farbigen Bändchen werden weiterhin von der Gütersloh Marketing GmbH in den bekannten Geschäften (Gütersloh Marketing, Klingenthal, Intersport Finke, Modehaus Finke, Modehaus Sinn und Potthoff) sowie ab sofort auch in weiteren Geschäften kostenlos bereitgestellt.

Mit dem 2G-Bändchen-System muss der Impf- oder Genesenennachweis theoretisch nur einmal täglich oder wochenweise vorgezeigt werden. Allerdings werden städtische Ordnungskräfte die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften stichprobenartig kontrollieren, sodass – trotz Bändchen – der Impf- oder Genesenennachweis sowie der Personalausweis unbedingt immer mitzuführen sind.

Alle Informationen zu dem Bändchen-System und den Ausgabestellen können unter www.guetersloh-marketing.de eingesehen werden.