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02. Oktober 2026

Einheitliches Bild am Gütersloher Rathaus

Neue Regelung zur Beflaggung gilt ab dem Tag der Deutschen Einheit

Neuregelung zur Beflaggung am Gütersloher Rathaus: Künftig wehen dort bei der allgemeinen Beflaggung die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge der Stadt Gütersloh – immer in dieser festen Reihenfolge und in einem einheitlichen Format. Bei dem Bild handelt es sich um ein mit Hilfe von KI erstelltem Symbolbild.
Neuregelung zur Beflaggung am Gütersloher Rathaus: Künftig wehen dort bei der allgemeinen Beflaggung die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge der Stadt Gütersloh – immer in dieser festen Reihenfolge und in einem einheitlichen Format. Bei dem Bild handelt es sich um ein mit Hilfe von KI erstelltem Symbolbild.

Ab Samstag, 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, wird die Beflaggung am Gütersloher Rathaus vereinheitlicht. Bürgermeister Matthias Trepper war es wichtig, für die vier Fahnenmasten am Rathaus eine klare und dauerhaft einheitliche Regelung zu schaffen.

Künftig wehen dort bei der allgemeinen Beflaggung die Europaflagge, die Bundesflagge, die Landesflagge Nordrhein-Westfalen und die Flagge der Stadt Gütersloh – immer in dieser festen Reihenfolge und in einem einheitlichen Format.

„Mit Europa, Bund, Land und unserer Stadt zeigen wir am Rathaus auf einen Blick, wo Gütersloh verankert ist“, sagt Bürgermeister Matthias Trepper. „Der Tag der Deutschen Einheit ist ein passender Anlass, diese einheitliche Beflaggung erstmals umzusetzen.“

Sonderbeflaggungen zu besonderen Aktions- und Gedenktagen bleiben weiterhin möglich. In diesen Fällen kann die jeweilige Sonderflagge die Flagge der Stadt Gütersloh ersetzen. Die Regelungen der Beflaggungsverordnung, insbesondere zur Trauerbeflaggung bleiben unverändert.