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Stadt Gütersloh richtet Beratungstelefon ein

10.02.2021

Für Fragen rund ums Thema Impfstart – Keine Terminvergabe – Finanzielle Unterstützung von Sozialleistungsempfängern für Fahrt zum Impfzentrum möglich.

Welchen Weg muss ich gehen, um einen Termin für eine Impfung gegen das Corona-Virus zu erhalten? Wer wird überhaupt im Impfzentrum in Gütersloh geimpft? Wie kann ich dorthin gelangen und wie läuft der Impftermin ab? Solche und ähnliche Fragen beschäftigen derzeit viele ältere Menschen in Gütersloh, wie die Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Bereichen mit Bürgerkontakten weiß. Deshalb hat sie nun ein Beratungstelefon aufgelegt, das ab sofort zu den Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist. Wichtig: Am Beratungstelefon können keine Impftermine vereinbart werden. Außerdem können Bezieher von Sozialleistungen für die Fahrt zum Impfzentrum eine finanzielle Unterstützung beantragen. Das wird unter anderem durch Spenden ermöglicht.

Seit Wochenbeginn werden im Impfzentrum des Kreises Gütersloh an der Marienfelder Straße Menschen ab 80 Jahren gegen das Corona-Virus geimpft. „Mit dem Beratungstelefon möchten wir eine Anlaufstelle und ein offenes Ohr anbieten für die Fragen, die Gütersloherinnen und Gütersloher dieser Altersgruppe derzeit umtreiben“, erklärt Henning Matthes, Beigeordneter für Soziales bei der Stadt Gütersloh. „Wir können informieren, Hinweise geben, aufklären und so hoffentlich Verunsicherung abbauen und Irrtümer ausräumen.“ Das Beratungstelefon im Rathaus ist montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 05241/822310 zu erreichen. Eine Terminvergabe ist nicht möglich (sie erfolgt über www.116117.de oder Telefon 0800/11611702), ebenso wenig eine medizinische oder rechtliche Beratung. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung helfen aber gern mit Auskünften zum Verfahren, zum Ablauf des Impftermins und bei Fragen zur Erreichbarkeit des Impfzentrums am Flugplatz Gütersloh. Mit diesem Informationsangebot entspricht die Verwaltung auch einem Wunsch des Seniorenbeirats.

Und auch dazu informiert das Beratungstelefon: Über-80-jährige Empfänger von Sozialhilfe durch die Stadt Gütersloh (Grundsicherung), die keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum selbstständig oder mit familiärer Hilfe zu erreichen und für die kein Anspruch auf einen Taxi-Schein durch die Krankenkasse besteht, können einen Taxi-Gutschein bei der Stadt beantragen. „Jeder, der sich impfen lassen möchte, soll die Möglichkeit dazu erhalten“, betont Sozialdezernent Henning Matthes. „Es darf nicht von den individuellen finanziellen Gegebenheiten oder eingeschränkter Mobilität abhängen.“

Die wichtigsten Informationen zum Impfzentrum finden Sie hier!