Stadtbus Gütersloh GmbH: Bescheinigung zur Maskenbefreiung

07.10.2020

Neuer Service für Fahrgäste.

Stadtbus

Wer von der im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit ist, muss dies mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können – auch in den Bussen der Stadtbus Gütersloh GmbH. Das Hervorholen des Attests hat sich für die betroffenen Fahrgäste und das Fahrpersonal in der Vergangenheit jedoch als recht umständlich und zeitaufwendig erwiesen, weshalb das heimische Verkehrsunternehmen seinen Fahrgästen nun mit einer Bescheinigung zur Maskenbefreiung einen neuen Service anbietet.

Ab sofort werden im Servicezentrum am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Bescheinigungen an Kunden herausgegeben, die bestätigen, dass der Fahrgast von der Maskenpflicht befreit ist. „Die Bescheinigung – in etwa so groß wie eine Visitenkarte – soll unser Fahrpersonal dabei unterstützen, die Befreiung schnell zu erkennen ohne zunächst das Attest einsehen zu müssen“, begründet Patrick Schneider, Fahrdienstleiter beim Stadtbus, das Serviceangebot.

Aufgrund des handlichen Formats kann die Bescheinigung praktisch mit dem Fahrschein in der Tasche verstaut werden. Wer seine Bescheinigung lieber sichtbar tragen möchte, erhält vom Stadtbus eine entsprechende Ausweishülle. Fahrdienstleiter Patrick Schneider ist überzeugt, dass dieses Angebot den betroffenen Fahrgästen mehr Entspannung bei der Fahrt im Stadtbus verschaffen wird: „Anderen Fahrgästen erschließt sich nicht immer gleich, warum ein Fahrgast keine Maske trägt. Die Bescheinigung ist eine alltagstaugliche und transparente Lösung für alle Beteiligten.“ Die Bescheinigung befreie aber nicht von der Pflicht, das Attest bei Fahrten mit den Stadtbussen stets bei sich zu tragen.
Die Stadtbus Gütersloh GmbH bittet maskenbefreite Fahrgäste zu ihrem eigenen, aber auch zum Schutz anderer Fahrgäste und des Fahrpersonals darum, besonders sorgfältig mit den bekannten Regeln, während der Corona-Pandemie, umzugehen.

Für die Ausstellung der Bescheinigung müssen Betroffene nur wenige Vorgaben beachten:
• Für das Ausstellen der Bescheinigung muss das ärztliche Attest im Original sowie ein Lichtbildausweis zur Legitimation vorgelegt werden. Eine Kopie reicht nicht aus.
• Die Bescheinigung gilt für die Dauer des Attests oder, falls diese nicht angegeben ist, sechs Monate lang ab Ausstellung der Bescheinigung.

• Die Bescheinigung dient lediglich als Hilfsmittel, verpflichtend bleibt das ärztliche Attest.
• Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt handschriftlich durch einen Stadtbus-Mitarbeiter im Service-Zentrum, sodass keine Daten gespeichert werden.

Das Stadtbus-Servicezentrum ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags von 8:45 bis 12:45 Uhr geöffnet. Anfragen können auch telefonisch (05241 82 - 2695) oder per E-Mail (stdtbsstdtwrk-gtd) gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.stadtbus-gt.de

 
 
 

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