Betreuung in den Sommerferien in den Schulen

27.06.2020

Bereits zur Ferienbetreuung angemeldete Schüler und Schülerinnen wird für die gesamte Ferienzeit eine Betreuungsmöglichkeit angeboten.

Für die bereits zur Ferienbetreuung angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird für die gesamte Ferienzeit eine Betreuungsmöglichkeit in der Stadt Gütersloh angeboten. Diese kann gegebenenfalls aus organisatorischen Notwendigkeiten standortübergreifend erfolgen.

Betreuungsbedarfe für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 6, die über die bisher erfolgte Anmeldung der Eltern zur Ferienbetreuung hinausgehen, müssen mit den Schulleitungen oder Trägern der Betreuungsangebote individuell abgestimmt werden. Sie können nur im Rahmen der räumlichen und personellen Ressourcen sowie der notwendigen Hygienevorschriften an den betreuenden Standorten geltend gemacht werden. Die Anspruchsvoraussetzungen für diesen - zusätzlich zur angemeldeten Ferienbetreuung unabdingbar notwendigen - Betreuungsbedarf müssen vorab durch die Verwaltung - Fachbereich Schule und Jugend - geprüft werden. Entsprechende Anträge inklusive der Bestätigung, dass keine Symptome und Kontakte zu an Covid-19 erkrankten Personen in den letzten 14 Tagen vorliegen, sollten unter gs-kndrbtrnggtrslhd eingereicht werden.

 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
Kontaktformular

Social Media

 
 

Sprachversion

Englische Sprachversion öffnen
Französische Sprachversion öffnen
Leichte Sprache öffnen