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03. Juli 2026

Trotz Betriebseinstellung: Altkleidersammlung in Gütersloh bleibt gesichert

Stadt entfernt zurückgelassene Eurocycle-Container von öffentlichen Flächen.

Einer von bislang 28 Eurocycle-Containern (rechts) für Altkleider, der nun aufgrund der Betriebseinstellung des Unternehmens von der Stadt abgebaut werden muss. Foto: Stadt Gütersloh
Einer von bislang 28 Eurocycle-Containern (rechts) für Altkleider, der nun aufgrund der Betriebseinstellung des Unternehmens von der Stadt abgebaut werden muss. Foto: Stadt Gütersloh

Die angekündigte Betriebseinstellung der Altkleidersammlung durch das Unternehmen Eurocycle hat Auswirkungen auf mehrere Altkleiderstandorte in Gütersloh. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Altkleidersammlung dennoch gesichert: Alttextilien können weiterhin an den Containern der karitativen Sammler oder kostenlos am Entsorgungspunkt Gütersloh in der Carl-Zeiss-Straße abgegeben werden.

Eurocycle hat den Betrieb eingestellt und der Stadt seine Altkleidercontainer in einem an die Stadt adressierten Brief „überlassen“ de facto diese aber einfach zurückgelassen. Auf Rückfragen reagiert das Unternehmen nicht mehr. Da die Container auf öffentlichen Flächen stehen und nicht mehr geleert werden, gelten sie einschließlich ihres Inhalts als herrenloser Abfall. Deshalb muss die Stadt handeln.

Der Fachbereich Stadtreinigung wird die Container nun schrittweise von den bisherigen Standorten entfernen. Ziel ist es, eine zunehmende Vermüllung an den Standorten zu verhindern. Die Kosten für Abtransport und Entsorgung werden voraussichtlich mehrere tausend Euro betragen.

Trotz des Wegfalls der Eurocycle-Container bleibt die Altkleidersammlung in Gütersloh sichergestellt. Die karitativen Sammler setzen ihre Arbeit unverändert fort. Im Stadtgebiet stehen weiterhin 117 Altkleidercontainer an 84 Standorten zur Verfügung. Die bislang von Eurocycle betriebenen 28 Standorte entfallen.

Die Sondernutzungserlaubnis für Eurocycle war 2023 erteilt worden. Anlass war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, wonach gewerbliche Altkleidersammlungen nicht grundsätzlich untersagt werden dürfen. Mit der Betriebseinstellung des Unternehmens ist die Grundlage für diese Erlaubnis entfallen.