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24. April 2025

Bioabfallverordnung verschärft: Kein Plastik mehr in der Biotonne

Ab Donnerstag, 1. Mai, dürfen maximal ein Prozent Fremdstoffe in der Komposttonne enthalten sein – Verschärfte Tonnenkontrollen.

Die verschärfte Novelle der Bioabfallverordnung tritt in Deutschland ab Donnerstag, 1. Mai, in Kraft. Diese sieht vor, dass maximal ein Prozent Fremdstoffe in der Komposttonne enthalten sein dürfen. Komposttonnen, die mit zu vielen Fremdstoffen befüllt sind, werden mit einer roten Markierung versehen und stehen gelassen.
Die verschärfte Novelle der Bioabfallverordnung tritt in Deutschland ab Donnerstag, 1. Mai, in Kraft. Diese sieht vor, dass maximal ein Prozent Fremdstoffe in der Komposttonne enthalten sein dürfen. Komposttonnen, die mit zu vielen Fremdstoffen befüllt sind, werden mit einer roten Markierung versehen und stehen gelassen.

Ab Donnerstag, 1. Mai, tritt in Deutschland die verschärfte Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass maximal ein Prozent Fremdstoffe in der Komposttonne enthalten sein dürfen. Ab Mai wird es in Gütersloh deshalb verschärfte Tonnenkontrollen geben. „Unser Ziel ist es, dass aus der Stadt Gütersloh keine stark verunreinigten Bioabfälle mehr das Kompostwerk erreichen“, erklärt Lillian Kontny, Abfallberaterin der Stadt Gütersloh. „Damit dies gelingt, müssen wir alle gemeinsam darauf achten, was in die Biotonne gehört – und was nicht. Besonders kompostierbare Plastiktüten und Kaffeekapseln landen leider immer wieder im Bioabfall, obwohl sie dort nicht hingehören.“

Folgen einer fehlerhaften Mülltrennung

Im Kompostwerk werden aus Bioabfall hochwertige Komposterde sowie Biogas gewonnen, das zur Erzeugung von Biostrom genutzt wird. Störstoffe – wie es Kunststoffe, Metalle und Glas sind – können trotz Aufbereitungstechnik nur bis zu einem gewissen Grad ausgeschleust werden. Eine qualitätsgesicherte Kompostierung ist teils nicht mehr möglich – der Kompost verliert an Wert und kann Umwelt, Pflanzen und Böden schädigen. Durch die Novellierung dürfen Biomüllchargen, die einen Fremdstoffgehalt von über drei Prozent aufweisen, vom Kompostwerk abgelehnt werden. Der abgelehnte Biomüll wird dann über den Restmüll entsorgt, was nicht nur einen Verlust des wertvollen Biomülls bedeutet, sondern auch einen erheblichen Mehraufwand darstellt und mit steigenden Abfallkosten für alle Bürgerinnen und Bürger einhergeht.

Um falsche Mülltrennung zu vermeiden, hier, was nicht in die Biotonne gehört: kompostierbare/ biologisch abbaubare Plastiktüten, Plastikbeutel und -verpackungen, kompostierbare Kaffeekapseln und kompostierbares Besteck, Glas, Metall, Zigarettenkippen, Dosen, Alufolie, Asche, Leder, Knochen, Katzen- und Kleintierstreu, Hygieneartikel, Windeln, Textilien, behandeltes Holz, Sand, Kies und Steine. Folgendes dagegen darf in die Biotonne: Obst-, Gemüse- und Speisereste (ggf. eingewickelt in Zeitungspapier), Schalen (auch von Zitrusfrüchten), Teebeutel, Kaffeesatz mit Filtertüte, Eierschalen, Blumen, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Wild- und Unkräuter und kompostierbare Papiertüten.

Verschärfte Tonnenkontrollen

Zur Verbesserung der Mülltrennung wird es ab Mai verschärfte Tonnenkontrollen geben. Komposttonnen, die mit zu vielen Fremdstoffen befüllt sind, werden mit einer roten Markierung versehen und stehen gelassen. Bewohnerinnen und Bewohner können ihre nicht geleerten Tonnen nachträglich sortieren oder durch die Stadtreinigung kostenpflichtig als Restmüll abholen lassen.

Lillian Kontny betont: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich bewusst mit der richtigen Mülltrennung auseinanderzusetzen. So können wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung leisten.“

Fragen rund um die richtige Mülltrennung beantwortet Lillian Kontny, Abfallberaterin der Stadt Gütersloh, per E-Mail an lillian.kontny@guetersloh.de oder telefonisch unter 05241 / 82 – 2122. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Abfallberatung.