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Ein tiefer Blick in Güterslohs Komposttonnen

05.09.2019

Abfallberatung lässt in den kommenden Wochen Inhalte prüfen - Zusammenarbeit von Kompostwerk, GEG und Stadt Gütersloh.

So besser nicht: Auch biologisch abbaubare Sammelbeutel sind in der Gütersloher Komposttonne nicht erlaubt!
So besser nicht: Auch biologisch abbaubare Sammelbeutel sind in der Gütersloher Komposttonne nicht erlaubt!

Seit 1993 wird in Gütersloh der kompostierfähige Abfall gesammelt und als guter Kompost-Rohstoff im Kompostwerk verwertet. "Obwohl in Gütersloh viele Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass in unseren Komposttonnen hochwertiger Rohstoff für die Verwertung im Kompostwerk landet, ist es von Zeit zu Zeit erforderlich, Überprüfungen vorzunehmen, damit das auch so bleibt", sagt Werner Gerdes von der städtischen Abfallberatung für Haushalte. Denn: "Leider gibt es auch Komposttonnen, die mit sehr vielen sogenannten Fehlwürfen verunreinigt sind." Deshalb schaut die Abfallberatung der Stadt Gütersloh in den kommenden Wochen wieder einmal ganz genau hin. Jeweils am Abfuhrtag werden die Behälter geprüft. Die Aktion beginnt am kommenden Montag.

Bei Fehlwürfen wird dieses über Hinweise auf einer Mängelkarte an den Behältern vermerkt. Im Extremfall kann die Entleerung der Tonne sogar verweigert werden. „Am häufigsten landen Plastik- und so genannte 'Bio-Plastik'-Tüten sowie Verpackungen verbotswidrig im Kompostbehälter, sagt Gerdes. „Sie müssen im Kompostwerk maschinell aussortiert und wie alle Störstoffe, teuer als Restmüll entsorgt werden.“ Bei den Tüten mache es keinen Unterschied, ob es sich um Plastiktüten oder um biologisch abbaubare Tüten handele, denn sie verhielten sich im Kompostwerk völlig gleich. Gerdes: „Durch die Siebung werden auch mit gutem Bioabfall befüllte Tüten aussortiert, wertvoller Rohstoff geht verloren. Darüber hinaus verrotten die kompostierbaren im Kompostwerk im zeitlich stark zusammen gerafften Kompostierungsprozess nicht schnell genug. Aus diesem Grund ist die Entsorgung von kompostierbaren Beuteln in der Komposttonne in Gütersloh untersagt.“

Abfallberater Gerdes war mit den Hilfskräften bereits für einen „Probelauf“ im Stadtgebiet unterwegs und durchaus erfreut: "Die meisten Behälter bei unserer Vorüberprüfung waren
gut vorsortiert. Eigentlich will es nämlich jeder richtig machen und sich Ärger und auch unnötige Geld ausgaben sparen". Darum sein Tipp: "Machen auch Sie mit und sortieren ihre Abfälle richtig!" Bei Fragen ist die Abfallberatung für Haushalte telefonisch unter 82-21 22 zu erreichen.

Zur Info:
Das gehört in die Komposttonne:
Küchenabfälle, wie Obst (auch Zitrusfrüchte und Bananen),Gemüse- und Speisereste, Kaffeesatz mit Filter, Eierschalen und Teebeutel, Grünabfälle aus dem Garten, wie z.B. verwelkte Blumen, Rasen- und Strauchschnitt, Laub und Wildkräuter.

Das gehört NICHT in die Komposttonne:
sogenannte "kompostierbare" Abfalltüten, Plastikbeutel, Mülltüten, Einwegwindeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen und -asche, Grill-, Ofen- und Holzasche, behandeltes Holz, Straßenkehricht, Leder, Wolle, Haare, Federn, Knochen, Blumentöpfe, Hydrokultursubstrat

Werden organische Abfälle in der Küche z. B. in einer Plastik- oder auch kompostierfähigen Tüte gesammelt, darf nur der Inhalt der Sammeltüte in die Komposttonne entleert werden. Danach den Beutel einfach zum Restmüll geben. Wird in Zeitungspapier, Papiertüten oder Küchenkrepp gesammelt, dürfen diese schnell verrottenden Materialien mit in die Komposttonne.

Sollten Sie in den nächsten Wochen einen gelben oder gar roten Anhänger an Ihrer Komposttonne vorfinden, war der Inhalt nicht richtig sortiert. Bei Rot wurde der Behälter nicht entleert. In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:

  • kostenpflichtige Sonderentleerung vor Ort, durch den Fachbereich Stadtreinigung,
  • Anlieferung des Behälters oder seines Inhaltes nach Absprache beim Fachbereich Stadtreinigung, Goethestr. 16
  • Anlieferung des nachsortierten (!) Inhaltes der Komposttonne beim Kompostwerk Gütersloh, Am Stellbrink 25.