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Briefwahl-Möglichkeit für Schüler und Lehrer in Quarantäne

25.09.2020

Bevollmächtigte Personen können Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen.

Häusliche Quarantäne: Das ist derzeit die Anordnung des Kreisgesundheitsamts für die Jahrgangsstufe Q2 des Städtischen Gymnasiums sowie einige Lehrkräfte. Die Betroffenen dürfen demnach am kommenden Sonntag, wenn in Gütersloh die Bürgermeisterwahl ansteht, nicht ins Wahllokal gehen. Aber sie haben dennoch die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben – per Briefwahl. Und zwar so: Sie verfassen eine Vollmacht zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen – es reicht eine einfache handschriftliche und unterschriebene Formulierung – für eine andere namentlich und mit Anschrift genannte Person, zum Beispiel Mutter oder Vater. Diese Person (sollte sich ausweisen können) kommt mit der Vollmacht am heutigen Freitag ins Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses und erhält dort die Briefwahlunterlagen zur Mitnahme. Es muss dann sichergestellt werden, dass der Wahlbrief bis Sonntag, 16 Uhr (!), in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen wird.

Das Briefwahlbüro ist noch heute, Freitag, durchgehend bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag nicht mehr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Noch einfacher geht es, wenn die Person, die in Quarantäne ist, die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl noch vorliegen hat. Darauf ist bereits eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die lediglich noch unterschrieben werden muss und die die bevollmächtigte Person dann heute im Briefwahlbüro im Rathaus vorlegen muss.