11.03.2021
Städtischer Fachbereich Umweltschutz weist auf gesetzliche Vorgaben hin.
Aufgrund des zunehmend milder werdenden Klimas bleiben im Winter immer mehr Zugvögel in der Region und verzichten auf die kraftzehrende und oft sehr weite Reise in den Süden. Das hat zur Folge, dass sie auch eher mit der Brut beginnen. In der Brutzeit entscheidet sich, ob der Bestand durch den Nachwuchs gesichert wird. Kommt es in dieser Zeit zu Störungen durch frei herumlaufende Hunde oder streunende, jagende Katzen, kann das dazu führen, dass ein Gelege aufgegeben wird und der Platz in den nächsten Jahren als Brutplatz gemieden wird. Besonders betroffen sind davon die am Boden brütenden Feldvögel wie der Kiebitz, der Große Brachvogel oder die Feldlerche und ihre direkt auf dem Untergrund hockenden, schutzlosen Küken und Jungvögel. Auch junge Feldhasen oder Rehkitze können zu Tode gehetzt oder störungsbedingt von ihren Eltern verlassen werden. Der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh weist daher auf die gesetzlichen Vorgaben hin, die zum Schutz der Tier- und Vogelwelt zu beachten sind:
Wer sich an die Bestimmungen hält, trägt dazu bei, die heimische Tier- und Vogelwelt auch für die kommenden Generationen zu erhalten. Hundehalter, die in dieser Zeit ihren Hund freilaufen lassen möchten, sind auf der Hundewiese an der Buschstraße herzlich willkommen.
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
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