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Digitale Informationsveranstaltung zum interkommunalen Gewerbegebiet

16.04.2021

Beteiligung der Öffentlichkeit gestartet – Online-Veranstaltung am 21. April, 20 Uhr.

Auf dem ehemaligen Flugplatzgelände an der Bundesstraße 513 soll nach dem inzwischen erfolgten Abzug der britischen Streitkräfte ein Gewerbe- und Industriegebiet entstehen. Die Stadt Gütersloh, die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz haben zu diesem Zweck die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet, die die Flächen erwerben und entwickeln soll. Im Zuge der Bauleitplanung für den ersten Entwicklungsabschnitt ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gestartet. Die erste Beteiligungsphase läuft bis zum 30.4.2021. Zu den im Internet veröffentlichten Plänen können Stellungnahmen eingereicht werden. Darüber hinaus erläutern die Städte Gütersloh und Harsewinkel die Planungen am Mittwoch, 21. April, in einer gemeinsamen digitalen Informationsveranstaltung. Alle Interessierten können den Live-Stream ab 20 Uhr unter www.stadtplanung.guetersloh.de verfolgen. Die Pläne werden vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Verständnisfragen per E-Mail zu stellen.

Als erster Abschnitt des künftigen interkommunalen Gewerbegebiets soll der „Teilbereich Nord“ entwickelt werden. Er reicht bis zum Schlangen-/Welplagebach und umfasst außerhalb des eigentlichen Flugplatzgeländes nördlich der B 513 mehrere Sportplätze, eine Sporthalle und die Siedlung Parseval-/Zeppelinstraße, die seinerzeit für die britischen Streitkräfte und ihre Angehörigen errichtet wurden. Der Teilbereich liegt auf den Stadtgebieten von Gütersloh und Harsewinkel, die im Verlauf des Nottebrockswegs beziehungsweise des parallel geführten Anschlussgleises zur TWE-Strecke aufeinandertreffen. In beiden Städten sind die jeweiligen Flächennutzungspläne zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Für die Stadt Gütersloh wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 400 „Gewerbepark Konversion Flugplatz“ durchgeführt, für die Stadt Harsewinkel die 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet am Welplagebach“.

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen zu den Planungen digital abgegeben werden: unter www.stadtplanung.guetersloh.de und www.stadtplanung-harsewinkel.de (Menüpunkt Bebauungspläne im Verfahren/Flächennutzungsplanung). Darüber hinaus liegen die Pläne in den Rathäusern aus; eine vorherige Terminvereinbarung mit den im Internet aufgeführten Ansprechpartnern ist notwendig.

Weitere Informationen rund um das künftige interkommunale Gewerbegebiet unter
www.konversion.guetersloh.de und www.gewerbepark-flugplatz-gt.de.