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Einladung zur Bürgerversammlung: Bebauungsplan „Östlich Hohenzollernstraße/westlich Moltkestraße“

05.08.2022

Donnerstag, 18. August, 19 Uhr, im Städtischen Gymnasium

Bebauungsplan Nummer 312 („Östlich Hohenzollernstraße / westlich Moltkestraße“)
Bebauungsplan Nummer 312 („Östlich Hohenzollernstraße / westlich Moltkestraße“)

Am Donnerstag, 18. August, 19 Uhr, findet in der Aula des Städtischen Gymnasiums, Schulstraße 18, eine Bürgerversammlung im Rahmen des Planverfahrens des Bebauungsplans Nummer 312 („Östlich Hohenzollernstraße / westlich Moltkestraße“) statt. Dazu lädt die Stadt Gütersloh ein. Der Fachbereich Stadtplanung stellt den Entwurf eines Bebauungsplans für das Gebiet vor.

Die Technische Hochschule Köln, Fakultät für Architektur, Institut für Baugeschichte und Denkmalpflege, hat im Jahr 2018 das Projekt „Erhaltenswerte Bausubstanz“ für einzelne Untersuchungsgebiete in der nördlichen Innenstadt Güterslohs durchgeführt. Für das Plangebiet wurde daraufhin der Erlass einer Erhaltungssatzung empfohlen. Zudem wurde durch den Planungsausschuss der Stadt Gütersloh beschlossen, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Würdigung des Bestandes sicherzustellen. Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und durch Denkmäler sowie erhaltenswerte Bausubstanz geprägt. Planungsziel ist es, die städtebauliche Entwicklung in diesem innerstädtischen Quartier angemessen und unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen zu steuern, den Charakter des Gebietes zu erhalten und in Teilen eine gebietsverträgliche maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen.

Eine Anmeldung zur Bürgerversammlung ist nicht erforderlich. Als Parkmöglichkeit stehen die öffentlichen Parkplätze „Am Wochenmarkt“ zur Verfügung. Auf dem Schulgelände ist das Parken nicht gestattet.

Der Entwurf einschließlich Begründung des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 8. August bis einschließlich 16. September beim Fachbereich Stadtplanung der Stadt, im Foyer des Rathauses, Haus I, Berliner Straße 70, öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen vorgebracht werden.