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Stadthalle: Entschädigung für Konzertbesucher nach Fehlalarm

15.10.2020

Für die betroffenen Konzertbesucher bestehen zwei Möglichkeiten.

Nach dem Fehlalarm in der Stadthalle Gütersloh beim Konzert der Westfälischen Kammerphilharmonie Gütersloh am 5. Oktober bieten die Kultur Räume Gütersloh, gemeinsam mit dem Orchester, den betroffenen Besuchern eine Entschädigung an. „Wir bedauern den Abbruch des Konzerts sehr und möchten uns auf diese Weise noch einmal ausdrücklich bei allen Besuchern entschuldigen“, so die Betriebsleitung der Kultur Räume Gütersloh.

Für die betroffenen Konzertbesucher bestehen zwei Möglichkeiten der Entschädigung: Karten für das Neujahrskonzert der Westfälischen Kammerphilharmonie am Sonntag, den 10. Januar, können unter Verweis auf den Konzertbesuch am 5. Oktober mit einem Rabatt von 10 Euro erworben werden. Tickets für dieses Konzert sind ab dem 9. November am Kartentelefon des Orchesters unter der Nummer 05241 300 69 49 erhältlich.

Alternativ wird auf Eintrittskarten für das Konzert der Reihe „Gütersloh Philharmonisch“ am Sonntag, 13. Dezember 2020, ein Nachlass von 25 Prozent gewährt. Es spielt die Nordwestdeutsche Philharmonie unter Leitung von Yves Abel zusammen mit der Pianistin Claire Huangci. Tickets für diese Veranstaltung können im ServiceCenter der Gütersloh Marketing GmbH gekauft werden. Dabei ist es erforderlich, die Karte von dem betroffenen Konzert am 5. Oktober vorzulegen. Ohne diese Eintrittskarte können keine rabattierten Tickets erworben werden. Beide Optionen gelten nach Verfügbarkeit.